Bildung von Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben

Qualifikationsverfahren

Grafik, die einen Überblick über das Qualifikationsverfahren zeigt

Die Kantone sind für die Bildungsqualität in der betrieblichen Grundbildung zuständig. Aus ihrer Sicht muss die pädagogische Bildung auf dem Nachweis der Ausbildungspraxis basieren.

Der eigentliche Bildungsgang für die berufspädagogische Qualifikation umfasst lediglich 100 Lernstunden und bildet neben der Berufsqualifikation und der Berufserfahrung effektiv einen kleinen Anteil der gesamten Anforderungen. Für die Abgabe des Diploms steht die Frage im Zentrum: "Ist die Person in der Lage, selbstständig und verantwortlich Lernende auszubilden, d.h Lernende auszuwählen, sie fachlich und methodisch zu begleiten und zum erfolgreichen Abschluss zu führen?"

Wenn neben dem Berufsabschluss und der Berufserfahrung keine Ausbildungserfahrung vorausgesetzt würde, müsste mit dem Qualifikationsverfahren eine Prognose für die Ausbildungspraxis gemacht werden. Diese Variante ist in Anbetracht des Bildungsumfangs zu aufwändig und trägt der Verantwortung der Kantone für die Bildungsqualität nicht Rechnung. Aus strategischen Gründen kommt für die Kantone nur die zweite, nachfolgende Variante in Frage:

Das Qualifikationsverfahren basiert auf dem Nachweis der Ausbildungspraxis. Damit wird die Qualität der betrieblichen Bildung gesichert. Die Abgabe des Diploms auf dieser Grundlage wird mit den anderen Angeboten und Instrumenten (QualiCarte, Handbuch betriebliche Grundbildung, Bildungsberatung usw.) durch die Kantone verschränkt und entspricht ausserdem den Intentionen des Rahmenlehrplans.

Die Anforderungen in Bezug auf Ausbildungerfahrung könnten wie folgt aussehen:

  • Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen wenigstens ein Semester voll ausgebildet sowie ein Qualifikationsgespräch geführt und einen Bildungsbericht erstellt haben.
  • Der Nachweis der Praxis erfolgt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde (z.B. Lehraufsicht).

Rahmenanforderungen für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren

Die Kandidatinnen oder die Kandidaten erstellen ein Dossier mit dem sie nachweisen, dass sie den Anforderungen, wie sie in der QualiCarte aufgelistet sind, genügen können. Dies betrifft insbesondere die Punkte, die unmittelbar die Tätigkeit als Berufsbildner/in im Lehrbetrieb betreffen. Die Punkte, welche die eher betrieblichen Anforderungen und Aufgaben betreffen, sind als nützliche Ergänzungen zu betrachten. Die Kandidatinnen oder Kandidaten bereiten auf der Grundlage des Dossiers eine Präsentation vor, mit der sie die wichtigsten Indikatoren im Dossier belegen. Die Liste mit den Inhalten und die Vorgaben für die Vorbereitung sind  im Kapitel "Wegweiser" enthalten.

Qualifikationsverfahren

Das Diplom wird auf der Grundlage eines Dossiers und dessen Präsentation abgegeben, mit der nachgewiesen wird, dass die QualiCarte bekannt und systematisch angewendet wird.

Für die Überprüfung der Ausbildungspraxis kommen verschiedene Modalitäten in Frage:

  • Prüfung und Validierung des Dossiers ohne Präsenz der Kandidatin/des Kandidaten
  • Präsentation des Dossiers und Gespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten
  • Präsentation des Dossiers und Gespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten und Besuch im Lehrbetrieb

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nachweisen, dass sie über die im Bildungsplan verlangten Kompetenzen verfügen, mindestens so weit, dass sie die QualiCarte ausfüllen und im Lehrbetrieb umsetzen können.

Der Kanton ist verantwortlich, dass die Berufsbildner/innen den Anforderungen entsprechen, die im Rahmen ihrer Bildungstätigkeit im Lehrbetrieb an sie gestellt werden. Mit der Abgabe des Diploms soll sichergestellt werden, dass die Massnahmen zur Qualitätssicherung durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner umgesetzt werden.

Abgabe des Kursausweises bei Abbruch des Bildungsganges

Berufsleute, die einen Bildungsgang zum eidgenössischen Diplom abbrechen oder nicht bestehen und mindestens 32 Präsenzstunden absolviert haben, können sich praktische Tätigkeiten in der Ausbildung von den kantonalen Behörden anerkennen lassen und auf diesem Weg den Kursausweis erhalten.

INFO

Arbeitsinstrument für Berufsbildner/innen

Unabhängig von der Branche unterstützt das Handbuch betriebliche Grundbildung die Berufsbildner/innen in ihrer täglichen Arbeit im Lehrbetrieb mit zahlreichen Hinweisen, Checklisten und weiteren Hilfsmitteln.

Akkreditierte Kursanbieter

Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) führt eine Liste mit den anerkannten Anbietern von Kursen für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Bildungsgänge ab 100 Lernstunden.

Liste mit anerkannten Kursanbietern (171 KB)

LINKS

Zuständige kantonale Stellen

Berufsbildungsämter von A bis Z - mit Adresse, Telefon und Link zum Webauftritt

Liste der Berufsbildungsämter

SBFI Berufsverzeichnis

Übersicht über alle eidg. anerkannten Berufe: berufliche Grundbildung (EFZ, EBA), höhere Berufsbildung sowie Rahmenlehrpläne, Bildungsgänge und Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen.

Berufsverzeichnis des SBFI